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Pinterest und Urheberrecht
- Wolfgang
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wir können hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.
Informationen findest du z.B. hier: Bildrechte - Wikipedia.
Gruß
Wolfgang
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- Kleines140898
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Ich habe eine Frage zum Urheberecht wenn ich jetzt eine Vorlagen von einer Berühmheit entwerfe wie z.b. Albert Einstein den man ja nicht mehr fragen kann wie sieht es dann aus.
Es gibt ja viele Stars die nicht mehr unter uns sind von denen man bestimmt tolle Vorlagen erstellen kann wie geht man da vor???
Und wie kann man sich den Cophyright sichern
Lg Alex
Grüße aus dem Saarland
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- Claw
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Selbst das pinnen auf Pinterest (wenn man die Pinnwand nicht verborgen hat) ist u.U. strafbar, denn man weiß nie ob der Originalpin auch vom Urheber hochgeladen wurden. Somit hast Du sehr recht und ich werde in Zukunft etwas zurückhaltender mit kopierten Holzfiguren umgehen!
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- Wolfgang
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Herunterladen kannst du so viele Bilder wie du willst (außer der Besitz solcher Bilder ist strafbar). Zum Problem wird es dann wenn du diese Bilder oder Abwandlungen davon (z.B. eine Holzskulptur) ohne Erlaubnis des Urhebers weitergibst. Was du zu Hause an der Wand hängen hast ist ganz alleine deine Sache.Claw schrieb: Mein Browser lädt doch automatisch Bilder in den Cache - auch z.B. Dein Avatar Wolfgang. Somit ist den runter geladen und auf meiner Festplatte. Gleiches gilt für alle anderen Bilder.
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- Angelika
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Die Idee ist: Herz mit Fretwork - kein Problem. "Dein" Herz kann sich wahrscheinlich nicht sehr unterscheiden, denn Herz ist Herz - es sei denn, die Ideengebervorlage hat ein Herz mit Hörnern oder mit einem Zipfel und Du übernimmst es. Das geht nicht. Dein Fretwork muss sich ebenfalls in entscheidenden Punkten unterscheiden, also etwas sein, das Du Dir selbst ausgedacht und nicht einfach übernommen hast.
Es ist alles überhaupt kein Problem, wenn Du genau dieses Herz nacharbeitest und es nirgends und niemandem zeigst - vor allem nicht im Internet. Die Rechte beziehen sich auf die Veröffentlichung und z. B. den Verkauf.
Wenn Du aus einer Arbeit, die Du im Internet gesehen hast, eine Vorlage herstellst (indem Du zum Beispiel das Bild herunterlädst) diese Arbeit als Deine zeigst und eventuell sogar die Vorlage zeigst, verkaufst oder weiter gibst, ist das dann allerdings strafbar.
Ich habe mal einen gut zu lesenden Artikel zu einigen Rechtsfragen bezüglich der Verwendung von Bildern eingefügt, für die, die es interessiert.
You should see what I saw!
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- elTorito
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- Claw
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Mein Browser lädt doch automatisch Bilder in den Cache - auch z.B. Dein Avatar Wolfgang. Somit ist den runter geladen und auf meiner Festplatte. Gleiches gilt für alle anderen Bilder.
Ich kenne keinen Fall wo ein privater Download eines Bildes bestraft wurde - zivil- wie strafrechtlich.
In unserem Fall geht es ja um wahrscheinlich um Vorlagen. Wenn ich die aus dem Netz lade und daraus für mich privat eine Holzskulptur säge. Wer soll das verfolgen. Strafrechtlich hat das keine Relevanz und würde, selbst im Falle eine Anzeige, wegen geringfügigkeit eingestellt. Zivilrechtliich? Was ist der entstandene Schaden?
Anders stellt sich gewerbliche Nutzung und weitere Veröffentlichung dar. Da bin ich bei Dir Wolfgang.
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- Schwabenuwe
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Grundsätzlich müsst ihr davon ausgehen, dass jedes Bild, das im Netz erscheint, dem Urheberrecht unterliegt. Dabei spielt es für euch zunächst keine Rolle, ob der Einsetzende berechtigt war oder nicht.
Nur wenn der "Bildeigentümer" es ausdrücklich erlaubt, dass das Bild weiter verwendet werden darf, könnt ihr damit arbeiten. Und hier sind dann noch die Feinheiten "private Nutzung" und/ oder "gewerbliche Nutzung" zu beachten.
- und zum Thema: " wer kontrolliert das denn? " kann ich sagen, dass ich für meine Bilder bestimmt niemand in Regress nehmen würde, wenn er ein Bild verwendet, auch wenn ich es nicht erlaubt habe - aber solltet ihr zufällig ein Bild erwischen, mit der Eigentümer gewerbemäßig handelt, würdet ihr euch wundern, wie oft das angezeigt wird - zum Teil von den Bildeigentümern selbst oder aber von RA-Agenturen, die beinahe ausschließlich nach diesen Urheberrechtsverletzungen suchen.
Ach ja, - ich habe das nicht aus irgendeinem Informationsmedium, sondern es tangiert mich manchmal beruflich und deshalb konnte ich auch ein stetiges Ansteigen dieser Anzeigen feststellen.
*Besserwissermodus aus*
Grüßle aus dem Schwabenland
Uwe
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- Wolfgang
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Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Jeder der ein Bild verwendet muss sich vergewissern dass dieses Bild frei von Urheberrechten ist. Im Internet kann man nicht davon ausgehen dass ein veröffentlichtes Bild frei von Urheberrechten ist. Der Streitwert ist dabei nicht maßgeblich, denn es geht hier um einen mit Strafe bewehrten Rechtsverstoß (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).Claw schrieb: Beim Herunterladen ist das so eine Sache. Man muss erstmal nicht davon ausgehen, dass ein fremd gepinntes Bild nicht vom Urheber gepinnt wurde.
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- Claw
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Strafbar macht man sich dann, wenn man herunterlädt obwohl man davon ausgehen muss, dass das Bild nicht vom Urheber stammt. Aber mal ehrlich: Wer soll das Herunterladen verfolgen?! Um welchen streitwert geht es hier?
Jeder muss selbst entscheiden was er tut, aber beim Herunterladen sehe ich gar kein Problem.
Beim Upload sieht die Sache ganz anders aus, denn hier verbreitet man aktiv das Bild. Eigene Bilder sind kein Problem, aber man sollte es tunlist vermeiden fremde Bilder im Internet zu veröffentlichen - das ist strafbar!
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