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Ein Gecko - Puzzle und das Urheberrecht
- Wolfgang
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Sorry, hier war ich leider etwas unpräzise. Es muss statt 'alle Rechte' 'alle Urheberrechte' heißen.Wolfgang schrieb: Genau wie die Disney Enterprises Inc. sich weltweit alle Rechte an den Disney-Figuren gesichert hat so hat sich die M.C. Escher Company weltweit alle Rechte an den Escher-Werken gesichert.
Es ist unerheblich ob die Werke im Besitz der M.C. Escher Company sind. Der materielle Besitz und der Besitz des Urheberrechts sind zwei Paar Schuhe. Die Company kann Werke verkaufen, muss aber dem Käufer nicht die Urheberrechte übertragen, was sie wohl auch nicht tut.Dat Ei schrieb: Es gibt z.B. Werke, die im nicht im Besitz der Company, sondern von Sammlungen und Museen sind. Allein das räumt diesen Sammlungen und Museen Rechte ein und widerlegt, dass die Company im Besitz aller Rechte ist. Das mag spitzfing klingen, aber leider ist das Thema sehr, sehr komplex.
Wären alle Rechte bei der Company, dürfte weltweit kein Dritter mehr ein M.C. Escher Werk zeigen - egal ob im Original oder in jedweder Form von Reproduktion
Wenn jemand das Urheberrecht an einem Werk besitzt heißt das nicht dass das Werk nicht gezeigt werden darf. Aber der Inhaber muss dafür ausdrücklich die Erlaubnis erteilen. Und ich denke dass sich die Company das gut bezahlen lässt.
Die Diskussion um das Urheberrecht ist zwar immer wieder interessant, aber sie ufert auch gerne aus. Daher mache ich hier mal einen Schnitt - Denkanstöße sind ja jetzt wieder viele gemacht worden.
Unmögliches wird sofort erledigt. Wunder dauern etwas länger.
- Bastelhorst
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Ich denke Vernunft zeigt das schon, es kommt halt wie immer auf die "Größe" der Vermarktung an. Das Unternehmen hätte wahrscheinlich nichts unternommen wenn der Pfodenabdruck auf einem Prodestplakat auftaucht. Werden mit dem Motiv dann T-Shirts bedruckt und verkauft sieht die Sachlage anders aus.Angelika schrieb: Man muss nur an den Pfotenabdruck einer Bekleidungsfirma denken, die eine Person, die das Symbol für den Tierschutz verwendet hat, rechtlich belangt hat. Eine Diskussion darüber, inwieweit das noch Vernunft zeigt, möchte ich hier nicht lostreten.
Das hier könnte aber interessant sein:
www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details...kt-veranstalter.html
Wir werden als Halblaien dieses Thema nur unzureichend klären können. Ich finde solche Diskussionen, auch wenn das Thema immer wieder auftaucht, sehr interessant, es kommen ja immer wieder "Neue" dazu die noch im Dunkeln tappen.
- Dat Ei
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meintest Du (auch) meine Einlassungen zum Thema Urheberrecht, Copyright und internationalem Schutz von geistigem Eigentum?Wolfgang schrieb: Hier wird leider zu viel spekuliert.
Ich habe mehr als leise Zweifel, dass die M.C. Escher Company alle Rechte an den Escher-Werken hat. Es gibt z.B. Werke, die im nicht im Besitz der Company, sondern von Sammlungen und Museen sind. Allein das räumt diesen Sammlungen und Museen Rechte ein und widerlegt, dass die Company im Besitz aller Rechte ist. Das mag spitzfing klingen, aber leider ist das Thema sehr, sehr komplex.Wolfgang schrieb: Genau wie die Disney Enterprises Inc. sich weltweit alle Rechte an den Disney-Figuren gesichert hat so hat sich die M.C. Escher Company weltweit alle Rechte an den Escher-Werken gesichert.
Wären alle Rechte bei der Company, dürfte weltweit kein Dritter mehr ein M.C. Escher Werk zeigen - egal ob im Original oder in jedweder Form von Reproduktion.
Dat Ei
Die schönsten Wege sind aus Holz...
- Angelika
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Das hier könnte aber interessant sein:
www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details...kt-veranstalter.html
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- Bastelhorst
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Nur mal rein neugierigerweise, sind solche Fälle bekannt? Ich lese immer nur von Markenpiraterie im großen Stil, also Addidas läßt Schuhe vernichten und so weiter. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass "Kontrolleure" auf Floh-oder Weihnachtsmärkten unterwegs sind. Das Finanzamt neuerdings sehr wohl. Also aufgepasst liebe Bastlerfreunde, Verkauf auf einem Markt nur mit angemeldetem Gewerbe.Wolfgang schrieb: Hier wird leider zu viel spekuliert. Genau wie die Disney Enterprises Inc. sich weltweit alle Rechte an den Disney-Figuren gesichert hat so hat sich die M.C. Escher Company weltweit alle Rechte an den Escher-Werken gesichert.
Wer z.B. auf einem deutschen Flohmarkt Tassen mit selbst aufgemalten Disney-Figuren verkauft und dabei von Disney-"Häschern" erwischt wird der hat wahrlich nichts zu lachen. Disney Enterprises setzt seine Rechte erbarmungslos durch und das wird sicher auch die M.C. Escher Company tun.
- Bastelhorst
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- Bastelhorst
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Angelika schrieb: Danke für die Hinweise, Dat Ei.
Es geht uns ja nicht darum, hier Rechtsberatung zu treiben - das können wir nicht. Aber es ist uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass man nicht unbedenklich Dinge herunterladen und verwenden darf, die man im www findet. Egal, wem die Rechte an einem Werk gehören oder ob sie auf eine Person oder Organisation übertragen wurden - sie gehören einer Person oder einer Organisation und somit sollte man über diese Frage nachdenken, bevor man etwas Unbedachtes tut.
(Ich kriege Pickel, wenn ich lese, was zum Beispiel bei FB einfach so hin und her gereicht wird.)
Mal sehen, ob Bea mit der Nachfrage Erfolg hat.
Wer oder was ist FB?
- Wolfgang
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Wer z.B. auf einem deutschen Flohmarkt Tassen mit selbst aufgemalten Disney-Figuren verkauft und dabei von Disney-"Häschern" erwischt wird der hat wahrlich nichts zu lachen. Disney Enterprises setzt seine Rechte erbarmungslos durch und das wird sicher auch die M.C. Escher Company tun.
Unmögliches wird sofort erledigt. Wunder dauern etwas länger.
- Dat Ei
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Angelika schrieb: Es geht uns ja nicht darum, hier Rechtsberatung zu treiben - das können wir nicht.
ich übrigens auch nicht, denn ich bin auch kein Jurist. Und wenn ich einer wäre, dann wäre die Frage, für welche nationalen Rechte ich eine Aussage treffen könnte. Die deutschen Anwälte, die ich in meinen Fällen kontaktiert habe, haben sofort abgewunken, da sie sich weder im spanischen Recht auskannten, das zur Geltung gekommen wäre, noch an einem spanischen Gericht zugelassen waren. Ich war auch naiv davon ausgegangen, dass das deutsche Urheberrecht greift - dem war aber nicht so.
Angelika schrieb: Aber es ist uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass man nicht unbedenklich Dinge herunterladen und verwenden darf, die man im www findet.
Zustimmung, wenn auch eingeschränkt. Bereits beim Ansurfen einer Site werden Daten heruntergeladen und beispielsweise dargestellte, geschützte Bilder kopiert. Das ist bis auf wenige Ausnahmen in D legal, weil es eine private Verwendung ist. Nicht abgedeckt sind natürlich eine Wiederveröffentlichung meinerseits, weil ich kein eingeräumtes Nutzungsrecht besitze.
Angelika schrieb: Egal, wem die Rechte an einem Werk gehören oder ob sie auf eine Person oder Organisation übertragen wurden - sie gehören einer Person oder einer Organisation und somit sollte man über diese Frage nachdenken, bevor man etwas Unbedachtes tut.
Gerade in dem Punkt gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem deutschen und den angloamerikanischen Rechten. In D ist das Urheberrecht unveräußerlich. Der Urheber kann Dritten nur Nutzungsrechte einräumen, die stark eingeschränkt bis hin zu exklusiv, zeitlich limitiert bis unlimitiert sein können. Das kann soweit gehen, dass selbst der Urheber keine Nutzungsrechte mehr am eigenen Werk hat. Das angloamerikanische Recht trennt Ersteller und Werk deutlich mehr und betrachtet den Sachverhalt mehr durch die ökonomische Brille.
Angelika schrieb: Mal sehen, ob Bea mit der Nachfrage Erfolg hat.
Die Frage wird sein, wie allgemeingültig die Antwort ausfällt. Möglicherweise gilt sie nur für den Rechtsraum des Verlags.
Dat Ei
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