Gewerbeschein
- Kleines140898
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28 Nov 2015 21:37 #32006
von Kleines140898
Grüße aus dem Saarland
Gewerbeschein wurde erstellt von Kleines140898
Hallo an alle
Ich bin am überlegen mir einen Gewerbeschein zuholen weiß aber nicht was ich da Eintragen lassen soll
Es kommt ja hier da da mal vor das jemand was kaufen möchte und da möchte ich kein Risiko eingehen.
Wer kann mir sagen was ich eintragen lassen soll
Danke schon mal im Voraus
Lg Alex
Ich bin am überlegen mir einen Gewerbeschein zuholen weiß aber nicht was ich da Eintragen lassen soll

Es kommt ja hier da da mal vor das jemand was kaufen möchte und da möchte ich kein Risiko eingehen.
Wer kann mir sagen was ich eintragen lassen soll
Danke schon mal im Voraus
Lg Alex
Grüße aus dem Saarland
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- Ewry
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29 Nov 2015 13:06 #32028
von Ewry
Ewry antwortete auf Gewerbeschein
Servus Alex!
Wie wär's mit "Kunstgewerbe"
VG
Andreas
Wie wär's mit "Kunstgewerbe"
VG
Andreas
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- Barrylino
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29 Nov 2015 14:24 #32033
von Barrylino
Barrylino antwortete auf Gewerbeschein
Hi Alex, meistens wissen die im Amt, was da einzutragen ist
Liebe Grüße
Andrea
Liebe Grüße
Andrea
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- Uhrenteddy
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30 Nov 2015 10:14 #32080
von Uhrenteddy
Wer nie einen Fehler gemacht hat, der hat nie etwas Neues ausprobiert.
(Albert Einstein)
Uhrenteddy antwortete auf Gewerbeschein
Hallo Alex,
ich stand auch einmal vor dieser Frage. Auf dem Gewerbeschein sind mehrere Sachen einzutragen.
Einmal das Gewerbe, hier würde ich "Kunstgewerbe" eintragen lassen. Und zweitens eine genaue Beschreibung des Gewerbes.
Z.B. sehr beliebt bei Marktständen: An- und Verkauf von Waren aller Art.
Hier muss man etwas aufpassen, nicht das man in Konflikt kommt mit der sogenannten Handwerksrolle. Die Handwerksrolle bezeichnet die jeweiligen Ausbildungsberufe, z.B. "Drechsler" für gedrechselte Waren, "Bildhauer" für geschnitzte Dinge, "Schreiner" für Möbel usw.. Fällt Dein Gewerbe ausschliesslich unter einen dieser Berufe bereitet die IHK bzw. die Handwerkskammer Probleme.
Daher solltest Du unbedingt auf die künstlerische Seite Deiner Arbeiten verweisen. Einzelanfertigungen nach eigenen kreativen Entwürfen. Arbeitsweisen der verschiedensten Richtungen: etwas sägen, kleben, schleifen, lackieren, bemalen. So wie ein Kunstmaler. Dann klappt das in der Regel ohne Probleme.
LG
Rainer
ich stand auch einmal vor dieser Frage. Auf dem Gewerbeschein sind mehrere Sachen einzutragen.
Einmal das Gewerbe, hier würde ich "Kunstgewerbe" eintragen lassen. Und zweitens eine genaue Beschreibung des Gewerbes.
Z.B. sehr beliebt bei Marktständen: An- und Verkauf von Waren aller Art.
Hier muss man etwas aufpassen, nicht das man in Konflikt kommt mit der sogenannten Handwerksrolle. Die Handwerksrolle bezeichnet die jeweiligen Ausbildungsberufe, z.B. "Drechsler" für gedrechselte Waren, "Bildhauer" für geschnitzte Dinge, "Schreiner" für Möbel usw.. Fällt Dein Gewerbe ausschliesslich unter einen dieser Berufe bereitet die IHK bzw. die Handwerkskammer Probleme.
Daher solltest Du unbedingt auf die künstlerische Seite Deiner Arbeiten verweisen. Einzelanfertigungen nach eigenen kreativen Entwürfen. Arbeitsweisen der verschiedensten Richtungen: etwas sägen, kleben, schleifen, lackieren, bemalen. So wie ein Kunstmaler. Dann klappt das in der Regel ohne Probleme.
LG
Rainer
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(Albert Einstein)
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- almhirte
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01 Dez 2015 18:46 #32143
von almhirte
Holz ist Leben - machen wir es doch lebendig.
almhirte antwortete auf Gewerbeschein
Hallo Alex,
hast Du vor, in grösserem Umfang zu verkaufen ? Dann ist ein Gewerbeschein sicherlich sinnvoll, ich habe aber leider keine Ahnung was da rein muss.
Wenn Du aber nur ab und zu was verkaufen möchtest, dann kannst Du das auch als Hobby - ohne Gewinnerzielungsabsicht... - kommt ganz auf das Volumen an.
Sprich doch mal mit Deinem Steuerberater, Du kannst auch direkt zu dem Finanzbeamten Deines Vertrauens gehen...
Gruß, Meinrad
(...ist keine rechtsverbindliche Aussage...)
hast Du vor, in grösserem Umfang zu verkaufen ? Dann ist ein Gewerbeschein sicherlich sinnvoll, ich habe aber leider keine Ahnung was da rein muss.
Wenn Du aber nur ab und zu was verkaufen möchtest, dann kannst Du das auch als Hobby - ohne Gewinnerzielungsabsicht... - kommt ganz auf das Volumen an.
Sprich doch mal mit Deinem Steuerberater, Du kannst auch direkt zu dem Finanzbeamten Deines Vertrauens gehen...
Gruß, Meinrad
(...ist keine rechtsverbindliche Aussage...)
Holz ist Leben - machen wir es doch lebendig.
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