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Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
- Ernst
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Somit mach ich mir über Urheberrecht eigentlich keine Gedanken. Und auf allen Stücken ist auf der Rückseite vermerkt von wem die Idee ist.
Eine Arbeit ins Netz zu stellen und als seine eigene zu verkaufen, wie in Angelikas Fall, oder etwas mit dem Vermerk auf den Designer nachzubauen ist eigentlich schon ein gewaltiger Unterschied. Einige Firmen sind ja bekannt dafür das sie ihr UR. sehr ernst nehmen: Cola, Disney, BMW usw.
Da lass ich einfach die Finger davon. Nachgefragt bei Harley Österreich: "Wenn es gut aussieht freuen wir uns"
Ernst
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- Adele
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Es steht ein Denkmal im Ort ( auf einem öffentlichen Platz ) das einen Geigenbauer dar stellt. Der Künstler dieses Denkmals ist seid 20 Jahren tot, das Urheberrecht greift also noch.
Darf ich jetzt dieses Denkmal als Vorlage nehmen für so ein Holzbild ( wie oben verlinkt ), sprich das Denkmal als Negativform aussägen, noch z.B. ein paar Noten mit auf das Bild.
Ist das eine unzulässige Veränderung des Kunstwerkes oder fällt das unter Malen ( also abzeichnen) oder eine Grafik von dem Werk erstellen. Was ja beides erlaubt wäre.
Diese neu zu erschaffenden Kunstwerke werden ausgestellt.
Keine Ahnung ob das relevant ist, das Denkmal ist seinerseits schon eine orginalgetreue, etwas verkleinerte Kopie eines Denkmals ( von einem anderen Künstler ) das in Tschechien steht, das war so beabsichtigt, keine Ahnung ob der andere Künstler das wußte, das sein Denkmal kopiert wird.
Lieben Gruß
Gabi
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- Angelika
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- Adele
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Das mag bei dem Autor so sein. Das deutsche Urheberrecht sagt was anderes und im Impressum der Feinschnitt kann man z.B. folgendes lesen:Werner wrote: Zitat aus dem Buch von D. Wakefield (1986): "....sind alle in diesem Buch vorgestellten Entwürfe das urheberrechtlich geschützte Eigentum des Autors.
Wenn Sie die Holzspielzeuge g e w e r b l i c h herstellen und v e r t r e i b e n wollen...usw. usw. "
Das heißt nichts anderes, als dass ich die Spielzeuge hobbymäßig herstellen und auch verkaufen darf.
Denn "gewerblich" ist das Geschäft erst, wenn dem Verkauf eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. (Gewerbeanmeldung)
Eine andere Definition konnte mir bisher niemand nachweisen.
Alle Vorlagen und Motive in Feinschnitt kreativ stehen ebenfalls unter Urheberschutz und sind nur für die private Verwendung vorgesehen. Gewerbliches Nacharbeiten ist nicht erlaubt.
Wenn etwas nur für die private Verwendung vorgesehen ist, ist es verboten die nachgearbeiteten Werke zu verkaufen, denn das ist keine private Verwendung
Private Verwendung, heißt, ich hänge oder stelle sie bei mir Zuhause auf. Verschenken ist allenfalls noch erlaubt.
Wir haben bei uns im Kunsttreff auch gerade dieses Thema, bei der Jahresarbeit gibt es das Thema: Vielfallt im Ort. Und leider gibt es bei uns im Ort kaum ein Gebäude oder Kunstwerk was nicht unters Urheberrecht fällt. Somit ist jegliches Nacharbeiten, außer fotografieren Malen und grafisches gestalten, verboten.
Der Paragraph 59 des Urheberrechtes sagt ja aus:
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Fällt da jetzt eigentlich ein als Negativ ausgesägtes Holzbild z.B. einer Skulptur aus dem öffentlichen Raum drunter unter Malerei und Grafik oder eher nicht? Ähnlich der letzten Arbeit die ich hier eingestellt habe - was meint ihr?
www.scrollsawprojects.net/de/forum/other...ild-oder-untersetzer
LG
Gabi
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- Bastelhorst
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- Werner
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Wenn Sie die Holzspielzeuge g e w e r b l i c h herstellen und v e r t r e i b e n wollen...usw. usw. "
Das heißt nichts anderes, als dass ich die Spielzeuge hobbymäßig herstellen und auch verkaufen darf.
Denn "gewerblich" ist das Geschäft erst, wenn dem Verkauf eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. (Gewerbeanmeldung)
Eine andere Definition konnte mir bisher niemand nachweisen.
Gruß aus dem Odenwald.
"Einer macht`s, einer acht`s, der andere betracht`s, der vierte verlacht`s, was macht`s"
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- Bastelhorst
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Ich glaube nicht das wir uns bei diesem Thema "handelseinig" werden aber ich finde die verschiedenen Ansätze schon interessant.
Schönen Sonntag noch Wolfgang.....laß Dir den Nachmittagskaffee schmecken.
Gruß
Horst
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- Wolfgang
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Bastelhorst wrote: Trotzdem sehe ich manches anders und weniger streng solange keine bestehenden Gesetze gebrochen werden.
Genau das sind doch Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz:
Bastelhorst wrote: Aber um Himmels Willen, wenn ich etwas auf Pinterest sehe, das nachbaue und hier im Forum zeige interessiert das doch keinen Menschen. .....und haben wir nicht alle schon fleißig Musik runtergeladen oder kopiert und weitergegeben?
Unmögliches wird sofort erledigt. Wunder dauern etwas länger.
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