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- Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
- Bastelhorst
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12 Mai 2019 10:56 #68855
von Bastelhorst
Bastelhorst antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Deine Argumente leuchten mir voll und ganz ein Angelika. Trotzdem sehe ich manches anders und weniger streng solange keine bestehenden Gesetze gebrochen werden. Letztendlich muss das aber jeder mit sich selbst ausmachen und abwägen was es tut.
Schönen Sonntag noch und viel Spaß an den Streifen.
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- Wolfgang
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12 Mai 2019 11:26 #68856
von Wolfgang
Genau das sind doch Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz:
Unmögliches wird sofort erledigt. Wunder dauern etwas länger.
Wolfgang antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Trotzdem sehe ich manches anders und weniger streng solange keine bestehenden Gesetze gebrochen werden.
Genau das sind doch Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz:
Aber um Himmels Willen, wenn ich etwas auf Pinterest sehe, das nachbaue und hier im Forum zeige interessiert das doch keinen Menschen. .....und haben wir nicht alle schon fleißig Musik runtergeladen oder kopiert und weitergegeben?
Unmögliches wird sofort erledigt. Wunder dauern etwas länger.
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- Bastelhorst
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12 Mai 2019 13:15 #68857
von Bastelhorst
Bastelhorst antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Was meinst Du jetzt genau Wolfgang, das mit der Musik oder das mit dem nachbauen. Ich will hier bestimmt keinen dazu animieren feststehende Forumsregeln oder gar Gesetze zu brechen. Man sollte aber schon die Kirche im Dorf lassen. Nochmal zur Verdeutlichmachung was ich meine. Ich sehe etwas auf Pinterest und habe dazu eine Idee. Ich mache einen Entwurf der in Richtung gesehenes geht. Damit Kopiere ich das gesehene natürlich in einem gewissen Grad indem ich die Grundidee aufgreife. Jetzt die spannende Frage, wieviel Prozent der ursprünglichen Arbeit fließt in meine Arbeit mit ein. Genau da scheiden sich jetzt die Geister. Wenn ich mir Entwürfe von Steve Good anschaue sehe ich da auch immer wieder etwas vertrautes. Damit unterstelle ich Steve keinen Ideenklau. Alles wurde schon irgendwie und irgendwann entworfen und gezeichnet. Der Künstler oder in diesem Fall der Entwerfer arrangiert das Bild neu, fügt etwas hinzu, verbessert etwas. Damit hat er etwas neues geschaffen, damit einzigartig aber trotzdem aus schon vorhandenen Ideen gemacht. Natürlich fließt da und dort eine spezielle Stilrichtung mit ein die den Entwurf besonders macht und an dem man sofort sieht....oh, ein Steve Good.
Ich glaube nicht das wir uns bei diesem Thema "handelseinig" werden aber ich finde die verschiedenen Ansätze schon interessant.
Schönen Sonntag noch Wolfgang.....laß Dir den Nachmittagskaffee schmecken.
Gruß
Horst
Ich glaube nicht das wir uns bei diesem Thema "handelseinig" werden aber ich finde die verschiedenen Ansätze schon interessant.
Schönen Sonntag noch Wolfgang.....laß Dir den Nachmittagskaffee schmecken.
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- Werner
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12 Mai 2019 17:15 #68860
von Werner
Gruß aus dem Odenwald.
"Einer macht`s, einer acht`s, der andere betracht`s, der vierte verlacht`s, was macht`s"
Werner antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Zitat aus dem Buch von D. Wakefield (1986): "....sind alle in diesem Buch vorgestellten Entwürfe das urheberrechtlich geschützte Eigentum des Autors.
Wenn Sie die Holzspielzeuge g e w e r b l i c h herstellen und v e r t r e i b e n wollen...usw. usw. "
Das heißt nichts anderes, als dass ich die Spielzeuge hobbymäßig herstellen und auch verkaufen darf.
Denn "gewerblich" ist das Geschäft erst, wenn dem Verkauf eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. (Gewerbeanmeldung)
Eine andere Definition konnte mir bisher niemand nachweisen.
Wenn Sie die Holzspielzeuge g e w e r b l i c h herstellen und v e r t r e i b e n wollen...usw. usw. "
Das heißt nichts anderes, als dass ich die Spielzeuge hobbymäßig herstellen und auch verkaufen darf.
Denn "gewerblich" ist das Geschäft erst, wenn dem Verkauf eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. (Gewerbeanmeldung)
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- Angelika
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12 Mai 2019 18:14 #68861
von Angelika
You should see what I saw!
Angelika antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Ja, genau so ist es.
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- Bastelhorst
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12 Mai 2019 19:39 #68864
von Bastelhorst
Bastelhorst antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Danke Werner. Wieder etwas gelernt.
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- Adele
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16 Mai 2019 17:44 #68888
von Adele
Alle Vorlagen und Motive in Feinschnitt kreativ stehen ebenfalls unter Urheberschutz und sind nur für die private Verwendung vorgesehen. Gewerbliches Nacharbeiten ist nicht erlaubt.
Wenn etwas nur für die private Verwendung vorgesehen ist, ist es verboten die nachgearbeiteten Werke zu verkaufen, denn das ist keine private Verwendung
Private Verwendung, heißt, ich hänge oder stelle sie bei mir Zuhause auf. Verschenken ist allenfalls noch erlaubt.
Wir haben bei uns im Kunsttreff auch gerade dieses Thema, bei der Jahresarbeit gibt es das Thema: Vielfallt im Ort. Und leider gibt es bei uns im Ort kaum ein Gebäude oder Kunstwerk was nicht unters Urheberrecht fällt. Somit ist jegliches Nacharbeiten, außer fotografieren Malen und grafisches gestalten, verboten.
Der Paragraph 59 des Urheberrechtes sagt ja aus:
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Fällt da jetzt eigentlich ein als Negativ ausgesägtes Holzbild z.B. einer Skulptur aus dem öffentlichen Raum drunter unter Malerei und Grafik oder eher nicht? Ähnlich der letzten Arbeit die ich hier eingestellt habe - was meint ihr?
www.scrollsawprojects.net/de/forum/other...ild-oder-untersetzer
LG
Gabi
Adele antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Das mag bei dem Autor so sein. Das deutsche Urheberrecht sagt was anderes und im Impressum der Feinschnitt kann man z.B. folgendes lesen:Zitat aus dem Buch von D. Wakefield (1986): "....sind alle in diesem Buch vorgestellten Entwürfe das urheberrechtlich geschützte Eigentum des Autors.
Wenn Sie die Holzspielzeuge g e w e r b l i c h herstellen und v e r t r e i b e n wollen...usw. usw. "
Das heißt nichts anderes, als dass ich die Spielzeuge hobbymäßig herstellen und auch verkaufen darf.
Denn "gewerblich" ist das Geschäft erst, wenn dem Verkauf eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt. (Gewerbeanmeldung)
Eine andere Definition konnte mir bisher niemand nachweisen.
Alle Vorlagen und Motive in Feinschnitt kreativ stehen ebenfalls unter Urheberschutz und sind nur für die private Verwendung vorgesehen. Gewerbliches Nacharbeiten ist nicht erlaubt.
Wenn etwas nur für die private Verwendung vorgesehen ist, ist es verboten die nachgearbeiteten Werke zu verkaufen, denn das ist keine private Verwendung
Private Verwendung, heißt, ich hänge oder stelle sie bei mir Zuhause auf. Verschenken ist allenfalls noch erlaubt.
Wir haben bei uns im Kunsttreff auch gerade dieses Thema, bei der Jahresarbeit gibt es das Thema: Vielfallt im Ort. Und leider gibt es bei uns im Ort kaum ein Gebäude oder Kunstwerk was nicht unters Urheberrecht fällt. Somit ist jegliches Nacharbeiten, außer fotografieren Malen und grafisches gestalten, verboten.
Der Paragraph 59 des Urheberrechtes sagt ja aus:
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Fällt da jetzt eigentlich ein als Negativ ausgesägtes Holzbild z.B. einer Skulptur aus dem öffentlichen Raum drunter unter Malerei und Grafik oder eher nicht? Ähnlich der letzten Arbeit die ich hier eingestellt habe - was meint ihr?
www.scrollsawprojects.net/de/forum/other...ild-oder-untersetzer
LG
Gabi
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- Angelika
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16 Mai 2019 18:54 #68892
von Angelika
You should see what I saw!
Angelika antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Gabi, ich verstehe gerade Deine Frage nicht. Kannst Du das noch etwas genauer erklären?
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- Adele
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16 Mai 2019 21:13 #68895
von Adele
Adele antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Ich versuchs mal.
Es steht ein Denkmal im Ort ( auf einem öffentlichen Platz ) das einen Geigenbauer dar stellt. Der Künstler dieses Denkmals ist seid 20 Jahren tot, das Urheberrecht greift also noch.
Darf ich jetzt dieses Denkmal als Vorlage nehmen für so ein Holzbild ( wie oben verlinkt ), sprich das Denkmal als Negativform aussägen, noch z.B. ein paar Noten mit auf das Bild.
Ist das eine unzulässige Veränderung des Kunstwerkes oder fällt das unter Malen ( also abzeichnen) oder eine Grafik von dem Werk erstellen. Was ja beides erlaubt wäre.
Diese neu zu erschaffenden Kunstwerke werden ausgestellt.
Keine Ahnung ob das relevant ist, das Denkmal ist seinerseits schon eine orginalgetreue, etwas verkleinerte Kopie eines Denkmals ( von einem anderen Künstler ) das in Tschechien steht, das war so beabsichtigt, keine Ahnung ob der andere Künstler das wußte, das sein Denkmal kopiert wird.
Lieben Gruß
Gabi
Es steht ein Denkmal im Ort ( auf einem öffentlichen Platz ) das einen Geigenbauer dar stellt. Der Künstler dieses Denkmals ist seid 20 Jahren tot, das Urheberrecht greift also noch.
Darf ich jetzt dieses Denkmal als Vorlage nehmen für so ein Holzbild ( wie oben verlinkt ), sprich das Denkmal als Negativform aussägen, noch z.B. ein paar Noten mit auf das Bild.
Ist das eine unzulässige Veränderung des Kunstwerkes oder fällt das unter Malen ( also abzeichnen) oder eine Grafik von dem Werk erstellen. Was ja beides erlaubt wäre.
Diese neu zu erschaffenden Kunstwerke werden ausgestellt.
Keine Ahnung ob das relevant ist, das Denkmal ist seinerseits schon eine orginalgetreue, etwas verkleinerte Kopie eines Denkmals ( von einem anderen Künstler ) das in Tschechien steht, das war so beabsichtigt, keine Ahnung ob der andere Künstler das wußte, das sein Denkmal kopiert wird.
Lieben Gruß
Gabi
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- Angelika
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17 Mai 2019 04:40 #68896
von Angelika
You should see what I saw!
Angelika antwortete auf Urheberrecht. Bilder eines verlorenen Projekts reinsetzen
Ah, jetzt habe ich es verstanden. Eine verbindliche Antwort kann ich Dir nicht darauf geben. Wenn Du Großes oder Bedeutsames planst, zum Beispiel, dass Du eine Arbeit daraus herstellen und ausstellen möchtest, würde ich mir sachkundige Auskunft einholen.
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