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Sicherheit(shinweise) beim Selbstgebastelten

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02 Jun 2014 11:57 #16254 by Deibenker
Wollte mal was mit euch diskutieren, weil mich das eine oder andere Sicherheitsthema schnell ein wenig nervös macht.

Nachdem ich die letzte Zeit immer die schönen Anhänger sehe... Wie seht ihr das mit Halsketten mit Anhänger?
- Lederband
- gewachstes Baumwollband
- Kette/Band... mit Sicherheitsverschluß
(Alle jahre wieder stranguliert sich ein Kind beim Spielen - Erwachsenen kann so was natürlich auch passieren.)
Macht es haftungsmäßig einen Unterschied, ob jemand Ketten verschenkt, oder bei einem z.B. Kindergarten/Schulmarkt spendet, oder selber verkauft? (Ich würde bei den letzten 2 Beispielen immer einen Sicherheitshinweis zugeben, oder nur Bänder mit Sicherheitsverschluß verwenden.)

(Da mein Verein schon mal vor Gericht gestanden hat, weil sich ein Junge beim Randalieren ernsthaft verletzt hat... Und dabei ein Schlosserbetrieb für schuldig gesprochen wurde da er sich nicht an eine Sportgerätevorschrift gehalten hat... die 20 Jahre nach dem Bau des (Eishockeytores) entsatanden ist, bin ich sehr hellhörig wenn ich irgendwas mit Potential für Flogen sehe.)

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02 Jun 2014 17:09 #16256 by Angelika
Replied by Angelika on topic Sicherheit(shinweise) beim Selbstgebastelten
Ich weiß es nicht, aber es würde mich auch interessieren, wie das haftungsmäßig aussieht. Grundsätzlich halte ich von Ketten für junge Kinder nichts. Ich weiß, dass C&A in die Bänder der Jacken an Hals und Saum "Sollreißstellen" einarbeitet, die ein gefährliches Hängenbleiben verhindern, weil die Bänder an den Stellen durchreißen.

Mein Gefühl (das mit geltendem Recht nicht so viel zu tun hat) sagt mir auch, dass Eltern dafür verantwortlich sind, was ihre (jungen) Kinder sich um den Hals binden oder hängen.

You should see what I saw!

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03 Jun 2014 10:38 #16259 by fpaulus
Replied by fpaulus on topic Sicherheit(shinweise) beim Selbstgebastelten
Also wenn ich wirklich mal was verkaufe, dann fällt das unter die Rubrik Hobby-Kunst-Handwerk.
Und von Dingen die ich säge, könnte dann am Ehesten von Puzzles eine Gefahr ausgehen.
Hier würde ich sicherlich bei kleinteiligen Puzzles darauf hinweisen, dass die Gefahr des Verschluckens
gegeben ist. Bei Halsschmuck gehe ich zunächst einmal davon aus, dass dieser eher für Erwachsene und Teenies
gedacht ist. Erdrosseln kann sich aber auch Jemand mit einem Brustbeutel und da habe ich noch nie einen Sicherheits-
Hinweis drauf gelesen.

Tja und wenn Jemand randaliert und einer meiner Intarsia Arbeiten als Wurfgeschoss missbraucht .... :S :S :S

Was ich aber nicht machen würde,( auch nicht auf Nachfrage) etwas gezielt für Kindergärten oder Grundschulen zu produzieren.
Bei Dingen die in der dortigen Arbeit eingesetzt werden, gelten einfach andere Qualitätskriterien und DIN Normen, von denen ich keine Ahnung habe und wahrscheinlich auch nicht den Nachweis erbringen könnte.

Liebe Grüße

Franz

Würde mich freuen, wenn ihr meine kleine Facebookseite liked
www.facebook.com/rheidter.saegewerk

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04 Jun 2014 07:51 #16274 by Deibenker
Replied by Deibenker on topic Sicherheit(shinweise) beim Selbstgebastelten
Ja Franz,
Da gibt es sicher Vorschriften von denen sogar die Experten noch nichts gehört haben.
(Spielplatzgerätevorschriften Din-EN-1176... Kinderspielgeräte, Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG.....)
Übrigens wenn Deine Puzzles mehr als 500 Teile haben oder ein Produkt für Sammler sind (mit entsprechender Auszeichnung), dann sind es keine Spielzeuge...) :silly: So sollte man z.B. Holzautos... auf der Rück/Unterseite mit "Deko - kein Spielzeug" gekennzeichnet haben, so müßte man meiner Meinung nach auch aus der "Spielzeugrichtlinie" heraus sein.

wko.at/unternehmerservice/ce_kennzeichnung/rl_spiel.asp

NS: Wie gesagt ich habe kein wirtschaftliches Interesse an meinen Basteleien, aber wenn z.B. der Kindergarten auf seinem St. Martins Markt Kleinigkeiten von Bastlern aus unserem Dorf verkauft könnte dies auch auf den Hersteller z.B. mich zurückfallen falls mal ein dummes Unglück geschieht. (Selbst abgebrochene Kleinteile sind kein Problem wenn sie a; nicht verschluckt werden oder b; auf natürlichem Weg wieder zum Vorschein kommen. ;)

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23 Jun 2014 12:33 #16558 by datlug

Ja Franz,
Da gibt es sicher Vorschriften von denen sogar die Experten noch nichts gehört haben.
(Spielplatzgerätevorschriften Din-EN-1176... Kinderspielgeräte, Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG.....)
Übrigens wenn Deine Puzzles mehr als 500 Teile haben oder ein Produkt für Sammler sind (mit entsprechender Auszeichnung), dann sind es keine Spielzeuge...) :silly: So sollte man z.B. Holzautos... auf der Rück/Unterseite mit "Deko - kein Spielzeug" gekennzeichnet haben, so müßte man meiner Meinung nach auch aus der "Spielzeugrichtlinie" heraus sein.

NS: Wie gesagt ich habe kein wirtschaftliches Interesse an meinen Basteleien, aber wenn z.B. der Kindergarten auf seinem St. Martins Markt Kleinigkeiten von Bastlern aus unserem Dorf verkauft könnte dies auch auf den Hersteller z.B. mich zurückfallen falls mal ein dummes Unglück geschieht. (Selbst abgebrochene Kleinteile sind kein Problem wenn sie a; nicht verschluckt werden oder b; auf natürlichem Weg wieder zum Vorschein kommen. ;)


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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." - Albert Einstein

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